Was du nach dem Unfall
wissen musst

FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten rund ums KFZ-Gutachten
Darf ich selbst einen Gutachter wählen?
Ja, auch wenn die gegnerische Versicherung bereits einen Gutachter geschickt hat, darfst du jederzeit einen unabhängigen Gutachter deiner Wahl beauftragen. Wir arbeiten ausschließlich in deinem Interesse und setzen die Rechte unserer Kunden durch.
Wer übernimmt die Kosten des Gutachtens?
Wenn du nicht der Unfallverursacher bist, übernimmt die Haftpflichtversicherung der Gegenseite die kompletten Gutachterkosten. Du musst in der Regel nichts vorstrecken.
Reicht ein Kostenvoranschlag oder brauche ich ein Gutachten?
Bei kleinen Lack- oder Parkschäden genügt oft ein Kostenvoranschlag. Sobald der Schaden größer ist oder eine Wertminderung entstehen kann, ist ein professionelles Gutachten erforderlich, um alle Ansprüche gegenüber der Versicherung abzusichern.
Wie lange dauert die Begutachtung und das Gutachten?
Die Begutachtung dauert meist 30-60 Minuten. Das vollständige Gutachten erhältst du in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen – auf Wunsch auch digital per E-Mail.
Wo wird das Fahrzeug begutachtet?
Unsere Gutachter kommen direkt zu dir – nach Hause, an den Arbeitsplatz oder in die Werkstatt. Alternativ kann das Fahrzeug auch an unserem Standort in Berlin begutachtet werden.
Was enthält ein KFZ-Gutachten?
Ein vollständiges Gutachten umfasst: Schadensanalyse mit Fotos, Reparaturkosten, Wertminderung, Rest- und Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten und eine Plausibilitätsprüfung des Schadens.
Muss ich das Gutachten selbst bezahlen?
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten vom Versicherer des Verursachers getragen. Nur bei Eigenverschulden oder Teilschuld können anteilige Kosten entstehen.
Was tun bei unklarer Schuld oder Fahrerflucht?
Wir empfehlen sofort Fotos zu machen, Zeugen zu notieren und die Polizei zu informieren. Unsere Gutachter dokumentieren den Schaden und helfen dir, eine fundierte Beweislage für die Versicherung zu schaffen.
Kann ich mir den Schaden auszahlen lassen?
Ja, du kannst dir die ermittelte Summe auch auszahlen lassen, anstatt das Fahrzeug reparieren zu lassen. Das nennt man fiktive Abrechnung.
Welche Unterlagen braucht der Gutachter?
In der Regel genügt der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I). Optional können Fotos vom Unfallort oder frühere Gutachten hilfreich sein.
Was bedeutet Wertminderung?
Auch nach einer vollständigen Reparatur kann dein Fahrzeug einen geringeren Marktwert haben. Diese Differenz wird als Wertminderung bezeichnet und ist erstattungsfähig – wir berechnen sie im Gutachten exakt.
Was ist eine Reparaturbestätigung?
Nach einer erfolgten Reparatur bestätigt ein Gutachter, dass alle Schäden ordnungsgemäß behoben wurden. Diese Bestätigung kann bei der Versicherung eingereicht werden.
Wie verhalte ich mich direkt nach einem Unfall?
Sichere zuerst die Unfallstelle, leiste Erste Hilfe, informiere die Polizei und dokumentiere alles mit Fotos. Melde dich anschließend bei uns – wir übernehmen die Schadensabwicklung für dich.
Wann sollte ich einen Gutachter beauftragen?
Am besten sofort nach dem Unfall – noch bevor du Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufnimmst. So stellst du sicher, dass deine Ansprüche vollständig erfasst werden.
Kann ich ein Gegengutachten erstellen lassen?
Ja, wenn du Zweifel an einem bestehenden Gutachten hast, kannst du ein unabhängiges Gegengutachten beauftragen. Dieses kann gegenüber der Versicherung als Beweis dienen.
Was unterscheidet ein Gutachten von einer HU (Hauptuntersuchung)?
Das Gutachten bewertet Unfallschäden, Reparaturkosten und Wertminderung. Die HU (TÜV / DEKRA) überprüft die Verkehrssicherheit deines Fahrzeugs.
Wer hilft mir bei der Abwicklung mit der Versicherung?
Wir übernehmen die Kommunikation mit Versicherungen und – falls gewünscht – mit einem Fachanwalt. Du musst dich um nichts kümmern.
Kann ich auch ein Wertgutachten ohne Unfall erstellen lassen?
Ja, wir erstellen auch Fahrzeugbewertungen, z. B. bei Verkauf, Leasingrückgabe oder Oldtimern – präzise und marktgerecht.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Ganz einfach telefonisch unter 0162 9465654 oder schriftlich per WhatsApp. Wir sind flexibel und kommen zu dir – in ganz Berlin.

